Förderungen

Rundumbetreuung Tatjana Prein

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,- nicht übersteigt, hat sie Anspruch auf eine Förderung.

Förderhöhe für selbstständige Betreuungskräfte:

  • bei einer Betreuungskraft € 275,- pro Monat
  • bei zwei Betreuungskräften € 550,-  pro Monat

Quelle: Bundessozialamt

PFLEGEGELD

Mit dem Pflegegeld erhalten betreuungs- und pflegebedürftige Personen einen Beitrag zu finanziellen Aufwendungen für notwendige Dienstleistungen.
Das Pflegegeld ist ein Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Es deckt finanziell nicht die gesamten Pflegekosten ab, jedoch ist es mit einer zusätzlichen Förderung möglich die Betreuung leichter zu finanzieren.

PFLEGESTUFE PFLEGEBEDARF
Stufe 1 mehr als 60 Stunden / Monat
Stufe 2 mehr als 85 Stunden / Monat
Stufe 3 mehr als 120 Stunden / Monat
Stufe 4 mehr als 160 Stunden / Monat
Stufe 5 mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflege-Aufwand
Stufe 6 mehr als 180 Stunden / Monat und dauernde Beaufsichtigung
Stufe 7 mehr als 180 Stunden / Monat und Bewegungsunfähigkeit

Quelle: §5 Bundespflegegeldgesetz